Die allgemeinen Tarif- und Geschäftsbestimmungen, Preistabellen und die behördlich genehmigten Beförderungsbedingungen gemäß Aushang sind Bestandteil des Beförderungsvertrages. Mit dem Kauf eines Tickets (alle Fahrausweise und alle Kartentypen, welche die Gerlitzen Kanzelbahn Touristik GmbH&Co.KG verkauft) anerkennt der Kunde die folgend genannten Bestimmungen und verpflichtet sich dieselben einzuhalten.
1. Ermäßigungen
1.a. Kinderermäßigung: für Kinder der Jahrgänge 2010–2018. Der Nachweis ist mit gültigem Lichtbildausweis zu erbringen. Kinder unter 6 Jahren in Begleitung der Eltern bzw. eines Elternteiles haben Freifahrt, sofern sie auf dem Schoß befördert werden und keinen eigenen Sitzplatz oder Schleppbügel benützen. Alle anderen Kinder unter 6 Jahren benötigen eine sog. „Bambini-Karte“. Informationen und Ausgabe an den Kassen.
1.b. Jugendermäßigung: für Jugendliche der Jahrgänge 2006–2009. Der Nachweis ist mit gültigem Lichtbildausweis zu erbringen.
1.c. Studentenermäßigung: nur im Tageskartenbereich für Studenten bis zum vollendeten 27. Lebensjahr (bis einschließlich Jahrgang 1998) bei Vorweis des gültigen Studentenausweises (mit Lichtbild).
1.d. Seniorenermäßigung: ab Jahrgang 1959 und älter. Nachweis mit gültigem Lichtbildausweis.
1.e. Personen mit einer Behinderung: ab 60% erhalten Sie mit einem gültigen Ausweis den Kindertarif lt. geltendem Tarifblatt (Punktekarte ausgenommen, nicht mit anderen Aktionen kombinierbar).
2. Wahlkarten haben nur in der Wintersaison 2024/25 Gültigkeit.
3. Verlängerungstag: Gilt nur einmalig im direkten Anschluss an den 6 Tagesskipass.
4. Datenträger / Skipässe: Skipässe werden je nach Kartentyp auf berührungslose Einwegtickets oder wiederverwendbare „Key Cards“ ausgegeben. Bei „Key Cards“ wird zusätzlich zum Kartentarif eine Kaution von 5 Euro verrechnet. Bei Rückgabe der unbeschädigten „Key-Card“: 5 Euro Rückerstattung.
5. Familienermäßigung: Im Familienverbund (Kind/Kinder in Begleitung von mindestens 1 Erwachsenen/Senior/Student) haben Anspruch auf den ermäßigten Tarif "Kind im Familienverbund".
6. Rückvergütung: Eine Rückvergütung des Skipasses kann nur nach Sportunfällen oder bei Krankheit und dies ausschließlich für die verletzte bzw. erkrankte Person erfolgen, wenn der Skipass unverzüglich bei einer der Ausgabestellen hinterlegt wird. Die Rückvergütung erfolgt in bar, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5 Euro. Als Benützungstage gelten die Tage von der Ausstellung des Skipasses bis zu dessen Hinterlegung. Wenn die Hinterlegung bis 10 Uhr vormittags erfolgt, wird dieser Tag nicht angelastet. Medizinische Befunde sind bei jeder Rückvergütung beizubringen und werden ausschließlich von einem Landeskrankenhaus oder einer vergleichbaren medizinischen Einrichtung akzeptiert. Für Familienmitglieder, die mit dem Verletzten vorzeitig abreisen, kann kein Ersatz geleistet werden. Sonderregelungen bei Saisonkarten laut Aushang an den Kassen. Schlechtwetter, Ausfall der Stromversorgung, Lawinengefahr, unvorhergesehene oder vorzeitige Abreise, Betriebsunterbrechungen, behördlich angeordnete Schließung, witterungsbedingte und betriebsbedingte Einstellungen aller oder einzelner Anlagen, Sperrungen von Skiabfahrten, eingeschränkte Pistenqualität aufgrund von Neuschnee, technischer Beschneiung, Föhnsturm, Regen, Zubringerdiensten usw. geben keinen Anspruch auf Preisreduktion, Rückvergütung oder Verlängerung des ausgegebenen Skipasses. Keine Rückvergütung bei Tages-, Halbtages- und Stundenkarten.
7. Halbtage können nur am ersten Tag verbraucht werden.
8. Fotoerfassung: Information gemäß § 24 DSG 2000 zu „Photocompare“: Der Gast stimmt mit dem Kartenkauf einer personenbezogenen fotografischen Erfassung und Speicherung an den Kartenausgabestellen und Zutrittsstellen (Drehkreuze) zu. Diese Daten werden zu Kontrollzwecken zur Vermeidung von missbräuchlicher Kartenverwendung herangezogen.
9. Allgemeine Bestimmungen: Kartenvorverkauf von Tagestickets und Mehrtagesskipässen ab 15 Uhr des Vortages möglich (Benützung jedoch erst am darauffolgenden Tag). Nur gültige Skipässe und Lifttickets sowie das Pistentourenticket berechtigen zur Benützung unserer Pisten oder unserer Anlagen. Mit dem Kauf des Skipasses, des Lifttickets oder des Pistentourentickets unterwirft sich der Gast unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Bestimmungen. Skipässe für mehrere Tage gelten nur an aufeinanderfolgenden Tagen. Gelöste Skipässe werden nicht zurückgenommen. Für verlorene und vergessene Skitickets keine Ersatzleistung. Skitickets sind nicht übertragbar und müssen innerhalb der Kontrollzonen den Kontrollbediensteten unaufgefordert vorgewiesen werden. Kartenkontrolle erfolgt durch Leser- oder Sichtkontrolle (je nach Anlage). Missbrauch ist strafbar und hat den sofortigen Entzug der Karte, den Beförderungsausschluss, die Einhebung eines Bußgeldes in der Höhe von 67,- Euro sowie zusätzlich der Tarif der jeweiligen Tageskarte und die behördliche Anzeige zur Folge. Die FIS-Regeln gelten im gesamten Skigebiet und sind zu beachten. Den Anordnungen und Anweisungen des Seilbahn- und Pistenpersonals, der Pistenambulanz, der Pisten-Security und des Parkplatzpersonals ist Folge zu leisten, Nichtbeachtung dieser Anweisungen und grobe Verstöße gegen die FIS-Regeln haben den Entzug des Skipasses und den Beförderungsausschluss zur Folge. Gültige Skipässe berechtigen zur Benützung der Bahnen und Liftanlagen und zum Befahren der markierten Pisten während der Öffnungszeiten. Die Beförderungsbedingungen sowie die Öffnungszeiten der Bahnen und Liftanlagen sowie der Abfahrten sind in den Stationen angeschlagen und können bei den einzelnen Anlagen unterschiedlich sein. Nach Betriebsschluss ist das Befahren der Pisten und das Begehen der Pisten verboten und lebensgefährlich, da Pistenpräparierungen und Beschneiungsarbeiten durchgeführt werden. In der Vor- und Nachsaison sowie bei unzureichender Schneelage ist mit einem eingeschränkten Anlagen- und Pistenangebot zu rechnen. Markierte Pisten: Stangen, runde Tafeln und Pistenmarkierungskugeln kennzeichnen gesicherte Abfahrten. Nicht markierte, nicht präparierte Abfahrten und Skirouten gelten nicht als Pisten. Die Benützung erfolgt auf eigene Gefahr. Das Befahren von Waldflächen ist laut § 174 Abs. 3 lit. E ForstG strafbar. Zuwiderhandelnden wird die Karte entzogen. Alle Skitickets sind für täglich eine Auffahrt mit der Kanzelbahn freigeschalten. Eine beabsichtigte nochmalige Auffahrt mit der Kanzelbahn ist spätestens bei der Talfahrt mit der Kanzelbahn bei unserem Lift- oder Kassenpersonal in der Bergstation der Kanzelbahn anzumelden.
10. Pistengeher (Allgemeine Bestimmungen und Regeln): Das Pistengehen ist auf allen Pisten im Skigebiet untersagt, mit Ausnahme des dafür vorgesehenen markierten Pistenstreifens am linken Rand der Klösterle Skiabfahrt (für Pistentourengeher und nur mit gültigem Pistentourenticket). Der Inhalt des mit uns abgeschlossenen Vertrages ist die Benützung des Parkplatzes, der Aufstieg über den markierten Pistenweg auf den Gerlitzen Gipfel und die Abfahrt von dort über die Pisten 8, 9 und 6 (auch Piste 21) zur Talstation der Klösterlebahnen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Benutzung des Waldweges nicht Teil des abgeschlossenen Vertrages ist. ACHTUNG: Waldweg führt nicht bis zum Gipfel! Spätestens am Ende des Waldweges (ca. auf Höhe „Huaba Hütte“) hat jeder Tourengeher den Wald zu verlassen und muss den letzten Teil der Aufstiegsroute entlang des linken Pistenrandes bis zum Gipfel bewältigen. Sollten Sie den ersten Abschnitt daher über den Waldweg aufsteigen, so erfolgt dies außerhalb des abgeschlossenen Vertrages, auf eigene Gefahr und es besteht dafür keine vertragliche Verantwortung seitens der Bergbahnen Gerlitzen Alpe.
Wir weisen darauf hin, dass außerhalb unserer Betriebszeiten die Pistenflächen weder zum Auf- noch zum Abstieg (Abfahrt) betreten werden dürfen. Eine Benutzung der Pistenflächen außerhalb der Betriebszeiten stellt eine Besitzstörung dar und wir behalten uns in diesem Fall die Einbringung einer Besitzstörungsklage vor. Ausdrücklich weisen wir nochmals darauf hin, dass alle Betriebszeiten für die Inhaber aller Tickets (Tages-, Mehrtages-, Saison-Ticket etc.) zu beachten sind.
Weitere Bestimmungen für Pistengeher: a) Skipisten stehen in erster Linie den Nutzern der Seilbahnen und Liften zur Verfügung. b) Skifahrer dürfen keinesfalls durch bergwärts gehende Pistengeher behindert oder gefährdet werden. c) Der Aufstieg ist ausschließlich nur am Pistenrand zulässig (FIS Regel Nr. 7). d) Das Queren der Piste ist strengstens verboten. e) Das Mitnehmen von Hunden ist strengstens verboten. f) Besondere Vorsicht ist vor Kuppen, in Engpassagen und Steilhängen geboten.